Ab wann kann ich die Weiterbildung zum/zur HypnotherapeutIn machen?
Qualifizierend für eine Teilnahme an der Hypnose-Weiterbildung ist der Bachelorabschluss in Psychologie, Medizin oder Zahnmedizin.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Weiterbildung dauert ein bis zwei Jahre. Die genaue Dauer hängt von der Geschwindigkeit ab, mit der Sie diese Weiterbildung durchführen möchten.
Was passiert, wenn ich aufgrund persönlicher Umstände nicht die ganze Weiterbildung nacheinander absolvieren kann?
Können Sie einmal nicht an einem Seminar teilnehmen, gibt es die Möglichkeit dieses Seminar im darauffolgenden Jahr nachzuholen - entsprechend würde sich die Dauer Ihrer Weiterbildung verlängern.
Welche Rolle spielt die Supervision in der Weiterbildung?
Im Rahmen der Supervision wird die therapeutische Praxis reflektiert, Therapieplanungen individuell erarbeitet und Sie erhalten Unterstützung bei Schwierigkeiten. Die Supervision ist also dafür da, Sie best- und schnellstmöglich dazu zu befähigen, die Hypnose in Ihrem individuellen, beruflichen Kontext anzuwenden. Im Laufe der Weiterbildung sammeln Sie Supervisionseinheiten (à 45 Minuten), von denen Sie 48 benötigen, um das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie (DGH) zu erhalten.
Die Supervision ist bei der Psychotherapeutenkammer NRW akkreditiert.
Welche Supervision ist für mich die Richtige?
Die Supervision wird in Einzelsupervision und/oder Gruppensupervision durchgeführt. Für welche Form der Supervision Sie sich entscheiden ist dabei vollkommen Ihnen überlassen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung. Individuell und je nach Ihrem Lernstand erweist sich manchmal das eine, manchmal das andere als geeigneter.
Wann kann ich mit eigenen Hypnosefälle im Rahmen der Weiterbildung beginnen?
Dies ist bereits ab den Fortgeschrittenenkursen und mit Beginn der Supervisionen möglich.
Wie viele Hypnosefälle darf/muss ich durchführen?
Sie dokumentieren fünf Fälle mit fünf verschiedenen PatientInnen, die dann im Rahmen der Supervision per Audio und Transkript besprochen werden.
Welches Zertifikat erhalte ich?
Je nach Zugehörigkeit zur entsprechenden Berufsgruppe wird Ihnen nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung das Zertifikat „HypnotherapeutIn“, „Ärztliche Hypnose“ oder „Zahnärztliche Hypnose“ erteilt. Sie haben dann die Möglichkeit auf der Therapeutenliste der DGH geführt zu werden.
Wie erhalte ich das Zertifikat?
Zertifikate der DGH werden nach Nachweis der erforderlichen Unterlagen und Prüfung durch den Zertifikatsausschuss ausschließlich von der Geschäftsstelle der DGH ausgestellt. Die Voraussetzung ist, dass Sie als AntragstellerIn seit mindestens zwei Kalenderjahren außerordentliches Mitglied der DGH sind.
Mit der Zertifikatserteilung erwerben Sie die ordentliche Mitgliedschaft in der DGH.
Was beinhaltet eine DGH-Mitgliedschaft? Welche Vorteile bringt diese mit sich?
Die DGH-Mitgliedschaft ist die Voraussetzung, um das DGH-Zertifikat zu erhalten. Als DGH-Mitglied werden Sie darüber hinaus auf der Therapeutenliste geführt.
Die Seminarkosten reduzieren sich pro Seminar um 27,50 €. Den Rabattcode erhalten Sie bei Zusendung Ihrer DGH-Mitgliedsnummer über das Kontaktformular oder via Mail. Der Rabatt ist nicht rückwirkend einlösbar.
Wann erhalte ich die KV-Abrechnungserlaubnis?
Nach Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Psychotherapierichtlinien stellt die DGH eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus, mit der die Abrechnungsgenehmigung der EBM Ziffer 35120 („Hypnose“) beantragt werden kann. Hierbei handelt es sich um Hypnose als Technik zur Entspannung.
Weitere Fragen kann Ihnen Ihre zuständige KV beantworten.
Wie viel kostet die gesamte Ausbildung?
Die Kosten setzen sich aus den Seminargebühren und Supervisionsgebühren zusammen.
- Gesamtkosten (ermäßigt) für alle 11 Seminare (nur bei Begleichung des Betrags vor Veranstaltungsbeginn):
3.520 € für Mitglieder der DGH
3.718 € für DGH-Nichtmitglieder
- Kosten pro Seminar (G1-T4):
365 € für Mitglieder der DGH (Gesamtcurriculum 4.015 €)
380 € für DGH-Nichtmitglieder (Gesamtcurriculum 4.180 €)
- Kosten für eine Einzelsupervision (45 Min.): 125 €
- Kosten für einen Supervisionstag in Münster (10 Einheiten): 289 €
- Kosten für die Supervisionstage in Salzburg (28 Einheiten): 1.009 € (Seminargebühren und Tagungspauschale inklusive – zzgl. Übernachtung + Kurtaxe)
- Kosten pro Supervision im Rahmen der Seminartage (3 Einheiten): 75 €
Wie sind die Rücktrittbedingungen?
Bei einem Rücktritt von Seiten der SeminarteilnehmerInnen bis 4 Wochen vor Beginn des gebuchten Seminars wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt. Bei einer späteren Abmeldung muß die Seminargebühr komplett bezahlt werden und es besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Seminarkosten. Wird ein/e qualifizierte/r ErsatzteilnehmerIn gestellt oder eine Umbuchung vorgenommen, fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Stornierungen sind nur rechtskräftig, wenn sie schriftlich erfolgen.
Bei einem Rücktritt von Seiten des Veranstalters wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.